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Rechtlich Relevantes

Sicherheit, Selbstbestimmung und sportliche Aspekte

Unser Kadertraining zeichnet sich durch eine professionelle Auswahl der Trainer aus, die es verstehen, die Faszination des Sports zu vermitteln, während sie gleichzeitig den strengen Anforderungen des Waffengesetzes gerecht werden. Dabei liegt der Fokus stets auf dem sportlichen Charakter des Trainings und der Wettbewerbe, der fernab jeglicher militärischer Konnotationen die persönliche Entwicklung, Disziplin und Konzentration fördert.

Diese spezialisierte Jugendarbeit ermöglicht es jungen Schützinnen und Schützen, in einem sicheren, unterstützenden Umfeld ihre Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln. Durch die Nähe zu olympischen Disziplinen bieten wir eine Plattform für sportliche Exzellenz und die Chance, sich auf regionaler und überregionaler Ebene zu messen. Der Verhaltenskodex zum Kindeswohl der Sportjugend Hessen bildet das ethische Fundament unseres Handelns, das Respekt, Fairness und Gemeinschaft hervorhebt.

In unserem Bezirk ist die Verträglichkeit mit dem Waffengesetz von höchster Priorität. Wir gewährleisten, dass alle Aktivitäten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfinden, und setzen uns aktiv für eine Kultur der Sicherheit und Verantwortung ein. Der rein sportliche Charakter unseres Trainings und unserer Wettbewerbe steht im Vordergrund unserer Bemühungen. Unsere Jugendarbeit verkörpert somit die ideale Kombination aus sportlicher Herausforderung, persönlicher Entwicklung und gesellschaftlichem Engagement.

Jugendliche können im Schulalter bis zum Alter von 12 Jahren mit dem Lichtgewehr, oder Lichtpistole im Verein erste Erfahrungen gewinnen. Körperlich große Kids dürfen unter Vorlage einer amtlichen Ausnahmegenehmigung auch unter zwölf Jahren schon mit Luftgewehr oder Luftpistole trainieren. Hier schätzen und überwachen erfahrene Trainer die Belastbarkeit des noch wachsenden Skeletts ab.

Kleinkaliberwaffen dürfen ab dem 14. und unter dem 18. Lebensjahr erst geschossen werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Schießen im Original vorliegt oder ein Sorgeberechtigter beim Schießen anwesend ist. Beim Schießen muss eine qualifizierte Schießaufsicht anwesend sein.