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Ab 01.01.2026 neue Regelung zum Bedürfsniserhalt!

Ab dem 01.01.2026 gilt eine neue Regelung zum Bedürfsniserhalt für Waffen, ...

… die über dem sogenannten “Grundkontingent” liegen. Die Bedürfnisbescheinigung, die bei einer Regelüberprüfung  vorgelegt werden muß, wird nun (gegen eine Gebühr vom EUR 20,00) vom Landesverband (HSV) ausgestellt.
Bitte lest hierzu die Veröffentlichung auf der Webseite des HSV mit einer Verfahrensanweisung und weiteren Details unter folgendem Link:
www.hessischer-schuetzenverband.de/news/regelung-zum-besitzerhalt-von-erlaubnispflichtigen-waffen-ab-01012026